AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Aufträge auf Werkvertragsbasis (§ 631 BGB), soweit sich nicht aus dem Angebot des Auftrag-
nehmers oder aus schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten etwas anderes ergibt.

Hiervon etwa abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht
anerkannt, auch wenn ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Gegenstand

Gegenstand des Vertrages sind die in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag
bezeichneten Leistungen.

§ 3 Leistungsumfang

Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der Arbeitsergebnisse
sind durch das Angebotdes Auftragnehmers festgelegt, soweit sie nicht in den
schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten geregelt sind.

Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der
Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer besonderen
schriftlichen Vereinbarung.

§ 4 Feststellung der Auftragsbeendigung

Hat der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen erstellt, so teilt er dies dem
Auftraggeber schriftlich mit.

Der Auftrag gilt als durchgeführt und ist beendet, wenn der Auftragnehmer die
schriftlich niedergelegten Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber übergeben oder
dieser entweder die Übernahme schriftlich bestätigt oder die Ergebnisse verwertet
hat, oder wenn der Auftraggeber einer Mitteilung gemäß Absatz 1 nicht unverzüglich,
spätestens innerhalb von vier Wochen, mit schriftlicher Begründung widerspricht. Zurück zum Anfang

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit des Auftragnehmers zu unterstützen.
Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich
seiner Betriebsphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind.

Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer geforderte Voraussetzungen vorenthält,
hat er dem Auftragnehmer entstehende Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert
zu vergüten.

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer
gefertigte Berichte, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen
Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers
Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese bei dem Auftragnehmer.

§ 6 Besondere Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf
Wunsch von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung
unterschreiben zu lassen. Verletzt einer der Mitarbeiter die Verpflichtung,
so erfüllt der Auftragnehmer seine daraus gegenüber dem Auftraggeber erwachsende
Ersatzpflicht dadurch, dass er seine gegen den Mitarbeiter entstehenden
Regressansprüche dem Auftraggeber abtritt.

§ 7 Loyalitätsverpflichtung

Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von
Mitarbeitern des Vertragspartners, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung
tätig gewesen sind, vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung führt zu einer Konventionalstrafe von 2.000 EUR.

§ 8 Interpretationshilfe zur Mängelfreiheit

Die vom Auftragnehmer an den Auftraggeber überlassenen Arbeitsunterlagen dienen
auch als Information über den jeweiligen Bearbeitungsstand. Führen sie nicht zu einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung, so gelten die Unterlagen als
Interpretationshilfe für eine spätere Beurteilung des Vertragsgegenstandes in
Hinblick auf seine Mängelfreiheit.

§ 9 Honorare und Kosten

Das Entgelt für die Leistungen des Beraters richtet sich nach den im
gesonderten Vertrag vereinbarten Sätzen, soweit in besonderen Fällen
nicht Abweichendes bestimmt wird. Das Entgelt ist bei Ablieferung und
Abnahme des Werkes fällig. Die Honorarsätze und sonstige in Rechnung
gestellte Beträge (z.B. Spesen, Nebenkosten usw.) enthalten keine Umsatzsteuer.
Diese wird dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug
sind Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz
bzw. dem entsprechenden Zinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Zurück zum Anfang

§ 10 Gewährleistung und Haftung

Der Auftragnehmer ist für die Dauer von sechs Monaten nach Ablieferung der
Arbeitsunterlagen verpflichtet, von ihm zu vertretende Mängel, die ihm schriftlich
nachgewiesen werden, zu beseitigen. Der Auftragnehmer hat einen Mangel dann
nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom Auftraggeber gegebenen Aufgabenstellung
oder der fehlerhaften/unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers
(vgl. § 5 dieser Bedingungen) beruht; eine etwaige Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers entfällt ferner, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers die Leistungen oder Teile der Leistungen verändern. Ansprüche des
Auftraggebers auf Wandlung, Minderung oder Kostenerstattung bei Ersatzvornahmen
bestehen nicht.

§ 11 Verzug und höhere Gewalt

Falls der Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner Verpflichtung in Verzug gerät,
kann der Auftraggeber nach Ablauf einer dem Auftragnehmer gesetzten angemessenen
Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn die vereinbarten Leistungen bis zum
Fristablauf nicht erbracht worden sind. Ein Verzugsschaden kann unbeschadet
der Haftung bei Verschulden nicht geltend gemacht werden.

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner
Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche
Umstände gleich, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen.

Unterlässt der Auftrageber eine ihm nach § 5 dieser Bedingungen oder sonst
obliegenden Mitwirkung, so ist der Auftragnehmer nach Setzen einer angemessenen
Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Auftragnehmer behält den
Anspruch auf die Vergütung unter Berücksichtigung der Bestimmungen
des § 642 Abs. 2 BGB. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Auftragnehmers
auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann,
wenn der Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

§ 12 Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragsdauer bestimmt sich nach der Vereinbarung der Vertragsbeteiligten.
Der Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von acht Wochen durch Kündigungsschreiben des Auftraggebers vorzeitig beendet werden, wenn betriebliche
Gründe des Auftraggebers das erfordern.

§ 13 Schlussbestimmung

Sind oder werden die AGB teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten
sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen dem Vertragsziel am
nächsten kommt.





 
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